Hochheben von Personen mit dem ArbeitskorbDas Hochheben von Personen mit Gabelstapler und Arbeitskorb ist mit erheblichen Risiken verbunden und deshalb nach Artikel 42 VUV verboten. Betriebe, die eine Person mit dem Sitzgabelstapler auf eine Hubhöhe von mehr als 3 Meter hochheben wollen, brauchen in jedem Fall eine Ausnahmebewilligung der Suva. Für Hubhöhen bis 3 Meter ist während einer Übergangsfrist (bis Ende 2008) keine Ausnahmebewilligung nötig, es müssen aber die von der Suva vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Ab 1.1.2009 ist das Heben auch mit Suva geprüften Staplerkörben grundsätzlich verboten.
Beim Improvisieren sind Unfälle vorprogrammiert. Wer sich mit einem Gabelstapler und behelfsmässigen Mitteln wie Paletten, Paloxen oder selbst gebauten Einrichtungen für Arbeitseinsätze in die Höhe heben lässt, geht ein hohes Unfallrisiko ein. Arbeitgeber, die solche Praktiken zulassen oder gar anordnen, handeln klar widerrechtlich. Artikel 42 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) hält ausdrücklich fest, dass Arbeitsmittel (Gabelstapler), die vom Hersteller ausschliesslich für den Warentransport bestimmt sind, nicht zum Transport von Personen benützt werden dürfen. Arbeitshebebühnen sind sicherer und effizienter als Arbeitskörbe!
In einer Übergangszeit bis zum 31.12.2008 wird das Hochheben von Personen mit dem Sitzgabelstapler und Arbeitskorb bis zu einer Hubhöhe von maximal 3 Meter zugelassen, ohne dass dafür eine Ausnahmebewilligung notwendig ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, die Verwendung eines Suva-geprüften Arbeitskorbes.
Übergangsregelung bis Ende 2008: Ausnahmebewilligungen, die vom Hersteller oder Lieferanten zuhanden des Betreibers mit dem Arbeitskorb mitgeliefert wurden, sind höchstens bis zum 31.12.2008 gültig. Ab 1.1.2009 ist die Verwendung von Arbeitskörben verboten. In besonderen Fällen, wenn der Einsatz anderer sicherer Mittel nicht möglich ist, muss der Betrieb bei der Suva eine Ausnahmebewilligung beantragen. Weitere Info`s unter www.suva.ch Quelle: Suva(www.suva.ch) |
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