Geräteversicherung gemäss den Mietbedingungen des VSAA Eine Maschinenkasko mit Neuwertdeckung ist im Mietpreis inbegriffen. Der Selbstbehalt beträgt bei bei allen Geräten CHF 1'000.- pro Gerät und Schadenfall. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Arbeitsanhänger ist über das Zugfahrzeug abgedeckt, bei LKW-Arbeitsbühnen ist eine Personen- und Sachschadendeckung von CHF 5 Millionen eingeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für über die jeweilige Deckungssumme hinausgehende Schäden. Das vermietete Gerät entspricht den SUVA- und/oder den CE-Normen. Schäden an Sachen Dritter beim Betrieb/Einsatz der Arbeitsbühnen, verursacht durch den Mieter und dessen Bedienungspersonal hat vollumfänglich der Mieter zu tragen. (Betriebshaftpflicht) Sicherheit geht vor ! Unsere Mitarbeiter sind geschult nach den Vorschriften der IPAF. offizieller Partner ist die SkyAccess AG.
WS-SKYWORKER AG gültig ab 1.1.2011 |
||